Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023

Mit dem am 28.06.2018 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Mobilitätsgesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine in allen Teilen Berlins gleichwertige, an den Mobili-tätsbedürfnissen von Stadt und Umland ausgerichtete, individuelle Lebensgestaltung, unab-hängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit geschaf-fen. Geregelt werden die besonderen Anforderungen aller Mobilitätsgruppen, diejenigen der Fußgänger und Fahrradfahrer, des Öffentlichen Personennah-sowie des Wirtschaftsver-kehrs und des Motorisierten Individualverkehrs. Dabei sichert das Mobilitätsgesetz den Vor-rang des Umweltverbundes, dessen verschiedene Verkehrsmittel einschließlich ihrer Infra-struktur einander optimal ergänzen sollen.

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/de/downloads.shtml

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